Gestohlener Anhänger:
Wenn Ihr Anhänger während einer Anmietung gestohlen wird, müssen Sie dies selbst bei der Polizei melden und sich eine Fallnummer geben lassen. Sobald Sie eine Fallnummer erhalten haben, müssen Sie unseren Kundendienst anrufen, um den Anhänger als vermisst zu melden und uns die polizeiliche Fallnummer mitzuteilen, damit wir einen Versicherungsanspruch geltend machen können. Die Kontaktdaten des Kundendienstes finden Sie auf unserer Website.
Wenn Sie sich für den Service der Selbstbeteiligung entschieden haben, werden die Reparaturkosten übernommen, sofern der Schaden nicht durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, wie z. B. das Abstellen des Anhängers ohne ihn abzuschließen. Wenn Sie sich nicht für den Service zur Beseitigung der Selbstbeteiligung entschieden haben, wird Ihnen die Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt.
Reifenpanne oder sonstiger Schaden:
Halten Sie an, koppeln Sie den Anhänger vom Auto ab und sichern Sie ihn. Rufen Sie den Kundendienst an, um die Panne/den sonstigen Schaden zu melden. Wenn der Kundendienst nicht erreichbar ist, können Sie eine E-Mail mit Informationen senden. Sie müssen einen Abschleppwagen rufen oder den Anhänger auf andere Weise zurück zur Station bringen.
Wenn Sie sich für die Selbstbeteiligungsklausel entschieden haben, werden die Reparaturkosten übernommen, sofern der Schaden nicht durch fahrlässiges Handeln verursacht wurde, z. B. durch Fahren mit einem überladenen Fahrzeug. Wenn Sie den Service der Selbstbeteiligungsbefreiung nicht in Anspruch genommen haben, wird Ihnen die Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt.
Denken Sie daran, dass Sie als Kunde während der Mietdauer für den Anhänger verantwortlich sind.
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